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Wichtige Neuerungen 
in der Entlohnung  

Österreich

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2023 verbesserte sich die Einkommenssituation für unsere pädagogischen Fachkräfte entscheidend. Neben einer Erhöhung von mindestens acht Prozent aller Bruttogehälter können wir ab 2023 alle sozialpädagogischen Fachkräfte in der vollen Erziehung in der Verwendungsgruppe 8 laut SWÖ-KV einstufen. Sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der Unterstützung der Erziehung werden bei Vorliegen einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls künftig in Verwendungsgruppe 8 eingestuft.

Zusätzlich kommt es zu deutlichen Verbesserungen der Entlohnung für kurzfristiges Einspringen (Flexibilisierungszuschlag) und bei der möglichen Anrechnung von Vordienstzeiten von Quereinsteiger*innen in den Sozialbereich. So wird die anspruchsvolle pädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe auch entsprechend vergütet.

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