Sozialpädagogische Wohngemeinschaft
Professionelle Betreuung für Kinder und Jugendliche
Lange war es üblich, dass Pflegekinder von ehrenamtlichen Pflegeleltern in Familienwohngruppen betreut wurden. Ab Beginn der 1990er-Jahre haben wir unsere Wohnangebote umgestellt, um sie als sozialpädagogische Wohngemeinschaften zu betreiben. Damit garantieren wir hohe pädagogische Standards und eine professionelle Betreuung der Kinder und Jugendlichen.
In diesem Beitrag beschreiben wir die Anforderungen an eine sozialpädagogische Wohngemeinschaft. Darin stellen wir dar, welche Anforderungen von der Fachaufsicht wir erfüllen müssen und welche Qualifiktationen wir von unseren Mitarbeiter*innen erwarten. Außerdem geben wir Einblick in die Dienstgestaltung sowie in bauliche Kriterien für eine zeitgemäße sozialpädagogische Wohngemeinschaft. So wollen wir zeigen, wie wichtig uns eine hohe Betreuungsqualität zum Wohle der jungen Menschen ist.
Anerkennung durch Fachaufsicht
Pro Juventute darf sozialpädagogische Wohngemeinschaften betreiben, weil wir von den Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt sind. Um eine sozialpädagogische Wohngemeinschaft einzurichten, muss die zuständige Fachabteilung außerdem jeweils das pädagogische Konzept und den Standort bewilligen.
Qualifikation unserer Mitarbeiter*innen
Natürlich können wir für die Kinder und Jugendlichen nur dann gut da sein, wenn unsere Mitarbeiter*innen über eine hohe berufliche Qualifikation verfügen. Daher müssen alle, die bei der Pro Juventute in der Betreuung arbeiten, über eine anerkannte Ausbildung im psychosozialen Bereich verfügen. Die genauen Anforderungen der einzelnen Bundesländer sind leicht unterschiedlich. Zum Beispiel benötigen unsere Mitarbeiter*innen Ausbildungen in
- Sozialpädagogik
- Pädagogik und Erziehungswissenschaften
- Soziale Arbeit oder
- Psychologie
Turnusdienst
Im alten Konzept der Familienwohngruppen war es für die Pflegeeltern nicht möglich abzuschalten oder zu Hause Urlaub zu machen. Heute ist das anders:
Der Betrieb in den sozialpädagogischen Wohngemeinschaften ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sichergestellt. Gleichzeitig haben unsere Mitarbeiter*innen selbstverständlich ausreichend Regenerationszeiten. Bei uns arbeiten Menschen in Vollzeit (38 h/Woche) oder als Teilzeitkräfte.
Die entsprechenden Dienstpläne stellen sicher, dass immer ausreichend Personal für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen anwesend ist. Gleichermaßen tragen sie dazu bei, dass unsere Mitarbeiter*innen ohne Überlastung gut für die jungen Menschen sorgen können.
Qualitätssicherung
Selbstverständlich legen wir hohen Wert darauf, dass die pädagogische Qualität den Anforderungen unserer Zeit entspricht. Deshalb haben unsere sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen innerhalb ihrer Arbeitszeit Zeit für Supervision, Teamsitzungen und Fortbildungen.
Bei der Weiterbildung orientieren wir uns an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. So bietet etwa die Pro Juventute Akademie fachspezifische Fortbildungen für unsere Mitarbeiter*innen an, wie zum Beispiel
- Traumapädagogik
- Biographiearbeit
- Deeskalationsmanagement
- Entwicklungspsychologie
Bauliche Genehmigung
Die Aufsichtsbehörde prüft natürlich auch die baulichen Gegebenheiten unserer Standorte. Hier werden die Größe, Sicherheitsaspekte sowie die einzelnen Zimmer im Gebäude genau unter die Lupe genommen.